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Migration für Fachkräfte aus dem Ausland

Die Anwaltskanzlei „Osman & Osman“ bietet die Service-Stelle „Migration to Germany“ für Fachkräfte, die aus dem Ausland nach Deutschland migrieren möchten, um Ihren erlernten Beruf zu praktizieren.
Da der Weg lang und beschwerlich ist, bietet unsere Service-Stelle in diesem Zusammenhang Beratung und Begleitung durch den Prozess der Migration.

Wie sieht unsere Leistung aus? 

Liegt ein staatlicher Abschluss in einem Beruf (s. Bedingungen*) vor, begleiten und unterstützen wir auf Wunsch den gesamten oder nur Teile des Prozesses: 

Wenn Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihr Studium im Ausland absolviert haben

DANN benötigen Sie möglicherweise die Anerkennung Ihres Abschlusses, damit Sie in Deutschland in dem entsprechenden Beruf arbeiten dürfen. Das hängt von Ihrem Beruf und von Ihrem Herkunftsland ab.

Sie müssen den Antrag auf Anerkennung stellen, wenn folgende Aspekte NICHT auf Sie zutreffen:

Kommen Sie

aus der EU*, aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz?

Nein? 

Kommen Sie

aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, den USA oder dem Vereinigten Königreich**?

Nein? 

Wohnen Sie

schon in Deutschland?

Nein? 

* Mitgliedstaaten der EU sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
**Staaten des Vereinigten Königreiches sind: England, Wales, Schottland, Nordirland.

Das bedeutet, ein Antrag auf Anerkennung muß gestellt werden!

Sind folgende Bedingungen erfüllt:

  • Ist Ihr Beruf im Ausland / An einer Hochschule oder Uni erlernt? 

  • Haben Sie Ihren Beruf erfolgreich abgeschlossen? 

  • Ist der Beruf staatlich anerkannt oder staatlich abgeschlossen? 

LET’S WORK TOGETHER

Der Antrag auf Anerkennung kann gestellt werden.

Zum Erstformular