RECHTSGEBIETE

Als arabisch-sprechende Anwälte beraten wir vor allem Menschen aus dem arabischen Raum, bzw. arabischem Hintergrund. Insbesondere liegt unser Augenmerk auf:

 

Aufenthaltserlaubnis für ausländische Investoren und Existenzgründer

Die Voraussetzungen bemessen sich nach § 21 AufenthG, welcher in der neuen Fassung wesentliche Erleichterungen beinhaltet. Hiernach kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis besteht. Außerdem muss die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen und die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch Kreditzusage gesichert ist.

Ob die Voraussetzungen vorliegen, ist durch einen Businessplan zu belegen, welcher von der Ausländerbehörde und weiterer fachkundiger Stellen geprüft wird.

Erfolgt eine positive Prüfung erhalten Sie nach § 21 AufenthG einen Aufenthalt für 3 Jahre. Anschließend erfolgt eine Prüfung der Tragfähigkeit des Unternehmens. Sollte dies zu einem positiven Ergebnis führen, wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt.

Wir beraten und betreuen Sie in diesem Zusammenhang gerne.

 

 

 

 

 

Betreuung betreffend das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz/ Arbeitsmigration

Ab März 2020 tritt aufgrund bestehender Mängel das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft.

Von diesem Gesetz profitieren vor allem zwei Gruppen:

  1. Akademiker mit einem in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss sowie
  2. Arbeitskräfte mit einer qualifizierten, in Deutschland anerkannten Berufsausbildung.

Es müssen daher folgende Punkte beachtet werden:

  • Findet bei mir überhaupt das Aufenthaltsgesetz (AufenthG)?
  • Kann ich überhaupt in dem Beruf arbeiten (benötige ich evtl. eine Erlaubnis, z. B. Ärzte usw.)?
  • Reicht meine berufliche Qualifikation (entspricht sie einem in Deutschland anerkannten Beruf? Stichwort: Gleichwertigkeit)? Bin ich also eine Fachkraft (anerkannte Berufsausbildung) oder unqualifiziert? Ist eventuell meine berufliche Qualifikation unerheblich? Der berufliche Abschluss muss in der BRD anerkannt sein

 

Personen mit gleichwertiger Berufsausbildung:

  • Es werden entsprechende (bereits vorhandene) Sprachkenntnisse der deutschen Sprache, wohl auf dem Niveau B1, erwartet (bei Gesundheitsberufen evtl. sogar mehr).

  • Es kann bis zu 10 Stunden pro Woche zur Probe gearbeitet werden.

  • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.

 

Bei Akademikern:

 

  • keine Deutschkenntnisse erforderlich

  • Probearbeiten bis zu zehn Stunden pro Woche möglich

  • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.

 

Bei Azubis oder Studenten:

Bei Einreise zur Suche eines Ausbildungsplatzes benötigen Sie

  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2

  • ein Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder ein Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt

  • ein Höchstalter von 25 Jahren und

  • die eigenständige Lebensunterhaltsicherung

Wir prüfen jeden Einzelfall dahingehend, ob die Voraussetzungen zur erfolgreichen Arbeitsmigration vorliegen und begleiten Sie entsprechend. Dies kann, je nach Land, ein durchaus komplexer Prozess sein.

In der Regel ist die Liste der erforderlichen Dokumente sehr groß. Wichtig ist aber, dass Sie die entsprechenden Dokumente selbst übersetzen und legalisieren lassen müssen.

Kann ich auch in Deutschland Arbeit suchen und hierfür ein Visum bekommen?

Wenn Sie in der BRD arbeiten möchten und über eine entsprechende Berufsausbildung verfügen, aber im Ausland keine Möglichkeit gefunden haben, eine passende Arbeitsstelle zu finden, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für 6 Monate erhalten, um eine Arbeit zu finden. In dieser Zeit ist es Ihnen gestattet bis zu 10 Stunden pro Woche auf Probe zu arbeiten bzw. ein Praktikum zu absolvieren. Hierfür benötigen Sie Deutschkenntnisse auf B2 Niveau und ausreichende Mittel um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Oder:

Grundsätzlich gilt hier ein klares Ja. Allerdings mit Einschränkungen. Denn diese Regelung betrifft Ausländer/innen mit (nach deutschem Recht!) gleichwertiger Berufsausbildung und Akademiker/innen. Nicht gemeint sind Personen, die in Deutschland als nicht qualifiziert gelten (sog. Hilfstätigkeiten).

 

Weitere Schwerpunkte unser Tätigkeit:

  • Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft

  • Beantragung einer Niederlassungserlaubnis

  • Visumsverfahren

  • Asylrecht
  • Klageverfahren, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, subsidiärer Schutzstatus

  • Widerrufsverfahren

  • Asylfolgeverfahren

  • Dublinverfahren

  • Strafrecht

Verkehrsrecht

Sie haben einen unverschuldeten Verkehrsunfall erlitten? Wir vertreten Sie und übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung von der Schadensmeldung bis zur Auszahlung Ihrer Ansprüche. Eine kostenlose Ersteinschätzung erfolgt ebenfalls.Wichtig ist, dass Sie nach einem Unfall möglichst schnell Kontakt mit uns aufnehmen und der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht die Regulierung des Unfalls überlassen um Nachteile für Sie zu vermeiden.

Wir machen dann die Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung geltend. Ansprüche können sich bei einem Verkehrsunfall im Hinblick auf den Schaden am Fahrzeug ergeben. Auch erlittene Verletzungen aus dem Verkehrsunfall muss die Versicherung regulieren.Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat nicht nur Ihre Reparaturkosten zu tragen, sondern auch die Kosten eines eingeschalteten Gutachters sowie die Kosten des Rechtsanwaltes. Für Sie entstehen daher grundsätzliche keine Kosten bei unserer Beauftragung.

Da wir Arabisch sprechen benötigen Sie keinen Dolmetscher. Wir sind im ganzen Bundesgebiet für Sie tätig. Kontaktieren Sie uns ganz einfach per E-Mail: i.info@kanzlei-osman.de.

Wir rufen Sie umgehend zurück

 

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نحن نمثلك ونهتم بالعملية برمتها من الإخطار بالضرر إلى دفع مطالباتك. ويتم إجراء تقدير أول ي

إستشارة © مجاني أيضًا .

من المهم أن تتصل بنا في أقرب وقت ممكن بعد وقوع حادث وأن لا تترك التأمين ضد المسؤولي ة

المقابل بالقيام بتنظيم الحادث وذلك من أجل تجنب المساو ئ فيما بع د .

ومن ثم نقوم بالمطالبة بحقوقك ضد التأمين ضد المسؤولية . وهنا قد تنشأ حقو ق لك في حالة وقوع حادث

مروري فيما يتعلق بالأضرار التي لحقت بالمركبة . وأيضا ينظم التأمين وضع المصابين بالجروح من

جراء الحادث مروري .

لا يتحمل التأمين ضد المسؤولية المقابل تكاليف الإصلاح فحسب ، بل يتحمل أيضًا تكاليف الخبي ر الفني

وتكاليف المحامي. بالنسبة لك لا يوجد أي تكالي ف مبدأي ا عن د توكيلن ا .

بما أننا نتحدث العربية ، فأنت لست بحاجة إلى مترجم . ونحن نعمل بجميع أنحاء ألماني ا .

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