Pressemitteilung

Zivilgesellschaftlicher Aufruf an die Landesinnenminister:

Keine Abschiebungen nach Syrien, keine Kooperation mit dem Assad-Regime!

Breites Bündnis fordert die Verlängerung des vollständigen Abschiebestopps nach Syrien / Keine Kooperation mit dem syrischen Folterregime / 

Berlin, 7. Dezember 2020. Der Verband Deutsch-Syrischer Hilfsvereine, Adopt a Revolution, der Paritätische Gesamtverband, ProAsyl, Medico International, die Landesflüchtlingsräte, die Kampagne #SyriaNotSafe, SeaWatch und zahlreiche deutsche und deutsch-syrische Organisationen fordern mit einem gemeinsamen Aufruf von der ab Mittwoch tagenden Innenministerkonferenz, den Ende des Jahres auslaufenden Syrien-Abschiebungsstopp zu verlängern.

Mit Sorge hat der VDSH e.V. in den vergangenen Wochen von einigen Landesinnenministern der Union sowie Bundesinnenminister Horst Seehofer ein Ende des vollständigen Abschiebungsstopps nach Syrien vernommen.

Syrien ist nicht sicher. Niemand darf in einen Folterstaat abgeschoben werden, in dem wahllos Zivilist*innen gefangen genommen, gefoltert und sogar hingerichtet werden.

Der Diktator Assad schreckt nicht einmal davor zurück, Kinder zu verhaften und zu foltern.

Aus diesem Grund dürfen auch sogenannte Gefährder und Straftäter nicht nach Syrien abgeschoben werden, sondern müssen in unserem Rechtsstaat ihre Strafe verbüßen.

Eine Kooperation mit dem Assad-Regime – z.B. bei der Übergabe von Gefährdern wäre eine Akzeptanz des Diktators, eine Akzeptanz der Kriegsverbrechen und der Vertreibung von Millionen Zivilisten.

Wenn die Innenminister den Abschiebungsstopp nach Syrien beenden, lassen sie die Rechnung des Assad-Regimes aufgehen: Jede Rehabilitierung des syrischen Folterregimes verhöhnt die vielen Millionen Opfer der brutalen Diktatur“, kommentiert Mariana Karkoutly, syrische Aktivistin von Visions4Syria und aktiv in der Kampagne #SyriaNotSafe.

Der Aufruf weist die Innenminister*innen eindringlich daraufhin, dass in Syrien flächendeckend und systematisch gefoltert wird. Das zeige unter anderem der Folterprozess am Oberlandesgericht Koblenz. Dort müssen sich zwei ehemalige Mitarbeiter syrischer Geheimdienste wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Die unterzeichnenden Organisationen betonen die universelle Geltung des Folterverbots der Europäischen Menschenrechtskonvention: Niemand darf der Folter unterworfen werden!

Zudem erinnert der Aufruf der Organisationen daran, dass Abschiebungen nach Syrien faktisch eine Kooperation mit dem Assad-Regime bedeuteten. Aufgrund seiner systematisch verübten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist das Assad-Regime Ziel internationaler Sanktionen. Zahlreiche syrische Behörden und Angehörige des Regimes stehen daher auf der Sanktionsliste der EU, darunter auch Innenminister al-Rahmoun. Die unterzeichnenden Organisationen warnen: Kooperationen mit dem Assad-Regime untergraben die internationalen Sanktionen, tragen zur Rehabilitierung des Regimes bei und verhöhnen dessen Opfer!

Den Aufruf im Wortlaut und die Liste der unterzeichnenden Organisationen finden Sie im Anhang.

E-Mail-Kontakt: info@verband-dsh.de  Telefon: +49 30 28873 170

Nahla Osman

Vorstandsvorsitzende

 

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